Im klassischen Bereich (§ 79 BVergG) sowie im Sektorenbereich (§ 236 BVergG) wurde ein Katalog an Fällen festgelegt, in denen seit dem 01.03.2016 nunmehr verpflichtend das Bestbieterprinzip (Bewertung nach Preis und Qualität) anzuwenden ist. Beispielsweise dann, wenn es sich um geistige Dienstleistungen handelt; die Beschreibung der Leistung im Wesentlichen funktional erfolgt; in der Ausschreibung vonRead more